Allgemeine Geschäftsbedigungen


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Reitunterricht

1.1 Vereinbarte Unterrichtslektionen müssen 24 h im Voraus von dem Schüler abgesagt werden.

1.2 Bei nicht Einhaltung von 1.1 oder Nichterscheinen werden die vollen Kosten verrechnet.

1.3 Linda Walter ist berechtigt jederzeit eine Unterrichtslektion abzusagen.

(Allfällig entstandene Kosten wie Platz-/Hallenmietung usw. werden nicht übernommen.)

1.4 Die Unterrichtslektionen müssen direkt nach jeder besuchten Lektion an Linda Walter bezahlt werden

1.5 Jede Haftung für Schäden und Verletzungen wird abgelehnt. Die Teilnahme am Reitunterricht

geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Unfall- und Halterhaftpflichtversicherung

ist Sache des Schülers.

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Kurse

2.1 Die Teilnehmerzahl ist je nach Kurs begrenzt.

Die Platzreservierung erfolgt in der Reihenfolge des Anmeldungseinganges.

2.2 Die Anmeldungen für einen Kurs kann nur in schriftlicher Form entgegengenommen werden.

2.3 Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und Linda Walter kommt mit der Annahme der

Anmeldung und der Bezahlung der Kurskosten zustande.

2.4 Eine Kursanmeldung kann durch den Teilnehmer bis 4 Wochen vor Kursbeginn schriftlich

annulliert werden.

2.5 Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen ohne Abmeldung werden die vollen Kurskosten

in Rechnung gestellt.

2.6 Wird der Kurs vom Teilnehmer vorzeitig beendet, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der

Restsumme. Ich empfehle den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

2.7 Das Kursgeld ist spätestens ein Monat vor Kursbeginn zu Gunsten von Linda Walter zu

überweisen.

2.8 Die mitgebrachten Pferde müssen korrekt gegen Influenza geimpft sein und dürfen keine Anzeichen

einer Erkrankung aufweisen. (Bitte Kopie des Impfausweises der Anmeldung beilegen)

2.9 Linda Walter lehnt jegliche Haftung für Schäden und Verletzungen der mitgebrachten

Tiere ab. Die Teilnahme am Kurs geschiet auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Unfall und

Halterhaftpflichtversicherung ist Sache der Kursteilnehmer.

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Ausbildungspferde

3.1 Für alle Pferde die Linda Walter zur Ausbildung, Beritt oder Korrektur übergeben werden,

lehnt Linda Walter jegliche Haftung ab. Die Unfall- und Halterhaftpflichtversicherung ist

Sache der Pferdebesitzerin.

3.2 Die Ausbildungszeit beträgt mindestens zehn Tage.

3.3 Die Pferde werden sechs mal die Woche, à 30 – 60 min von Linda Walter gearbeitet.

Erforderliche Mehrarbeit wird von Linda Walter in Rechnung gestellt.

3.4 Die Aus-/Weiterbildungskosten werden im Voraus zu Gunsten von Linda Walter

überwiesen.

3.5 Wird die Ausbildung frühzeitig beendet, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der

Restsumme.

3.6 Pferdepensionskosten müssen mit dem jeweiligen Stallbesitzer abgerechnet werden.

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Allgemein

4.1 Korrekte Reitbekleidung wird empfohlen. (Reithose, feste Schuhe mit Absatz und Reithelm)

4.2 Korrektes Benehmen gegenüber den Pferden,Linda Walter , andern Schülern und Kursteilnehmern

ist selbstverständlich

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